Essensgutscheine nach drei Monaten steuerfrei

Seit Beginn 2015 können Zeitarbeitnehmer, die länger als drei Monate auswärts an demselben Arbeitsplatz tätig sind,
Essensgutscheine erhalten. Diese sind dann nur mit dem Sachbezugswert anzurechnen. Damit können Zeitarbeitsunternehmen
Ihren Mitarbeitern pro Arbeitstag bis zu € 6,10 steuerfrei mit Restaurantschecks/Essensmarken als Verpflegungszuschuss
gewähren – monatlich gemäß der Lohnsteuerrichtlinie nachweisfrei € 91,50.
Quelle: IGZ