Von EG 3 in EG 4

Gute Nachrichten für Zeitarbeitnehmer, die in der Entgeltgruppe 3 des IGZ-DGB-Tarifvertrages
eingruppiert sind: Wer am 01. Januar 2015 seit mindestens einem Jahr in dieser Entgeltgruppe
eingestuft ist, wird dann automatisch in die Entgeltgruppe 4 hochgeschrieben. Der Arbeitnehmer
muss allerdings die gesamte Zeit lang im selben Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt gewesen sein.