Der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft ist in Kraft getreten. Auch Zeitarbeitskräfte, die in dieser Branche tätig sind, müssen demnach mindestens € 8,94 € pro Stunde verdienen. Ab dem 01. Januar 2016 sind 9,10 € zu zahlen. Die Verordnung ist bis zum 31.03.2017 gültig. Gestiegen ist zudem die Lohnuntergrenze der Fleischwirtschaft auf bundesweit 8,60 €. Die...
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